Hinweisgeberschutz
Hier können Sie einen Verstoß melden
Rettet das Kind Salzburg legt größten Wert auf Inklusion, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und pflegen respektvolle, vertrauensvolle Beziehungen zu allen Mitarbeitenden, den von uns betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien sowie allen anderen Geschäftspartner:innen.
Doch im Alltag können gelegentlich Missverständnisse oder Konflikte auftreten, die zu einer beeinträchtigten Gesprächsbasis führen können. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass jede Stimme das Recht hat, gehört zu werden, und dass Probleme offen angesprochen werden können. Für alle Fälle, in denen schwerwiegende Verstöße oder Missstände bemerkt werden, haben wir deshalb eine Whistleblower-Plattform eingerichtet.
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtline umgesetzt. Das HSchG dient dem Schutz von Personen (Hinweisgeberinnen/Hinweisgebern), die innerhalb ihres beruflichen Umfelds von fragwürdigen Praktiken (Korruption, Umweltgefährdung etc.) Kenntnis erlangen und Informationen darüber weitergeben. Hinweisgebende dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt werden.
Hinweisgeberin/Hinweisgeber ist, wer über Rechtsverletzungen im momentanen oder ehemaligen beruflichen Rahmen Informationen hat und darüber einen Hinweis gibt oder veröffentlicht. Das können z.B. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Selbstständige, Praktikantinnen/Praktikanten oder leitende Organe sein. Es werden außerdem Personen geschützt, die Hinweisgebende unterstützen. Darunter sind neben Arbeitskolleginnen/Arbeitskollegen auch Familienangehörige und Bekannte zu verstehen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Verbindung zu unserem Unternehmen Benachteiligungen erfahren oder auf schwerwiegende Mängel, Unregelmäßigkeiten oder Missstände aufmerksam werden, können Sie uns dies vertraulich und datensicher über den Online-Meldekanal mitteilen – anonym oder, falls gewünscht, unter Angabe Ihrer Identität.
Durch diese Meldewege lassen sich potenzielle Risiken frühzeitig identifizieren und bearbeiten, bevor größerer Schaden entsteht. Unser Hinweisgeberschutzplattform dient somit dem Schutz unseres Unternehmens, der betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien sowie der Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Unterstützung unserer Qualitäts- und Organisationsrichtlinien!